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Flansch-Anschluss,Luftaustritt KWK 125-165 ZW - 1665145 von Remko

Produktinformationen "Flansch-Anschluss,Luftaustritt KWK 125-165 ZW - 1665145 von Remko"

Remko Flansch-Anschluss, Luftaustritt KWK 125-165 ZW - Optimale Verbindung

Sichern Sie die korrekte Luftführung mit dem passenden Remko Flansch-Anschluss für Ihre KWK 125-165 ZW Anlage.

Dieser Remko Flansch-Anschluss für den Luftaustritt ist speziell für die Klimasysteme KWK 125-165 ZW konzipiert. Als essentielles Zubehörteil gewährleistet er eine fachgerechte Anbindung und optimale Funktion Ihrer Remko Anlage.

Technische Spezifikationen

ParameterWertBesonderheit
Artikelnummer1665145Original Remko Ersatzteil
Menge1 Stk
AbmessungMaßHinweis
Breite350 mm
Länge520 mm
Höhe340 mm
ParameterWertHinweis
Gewicht1,565 kg

Einsatzbereiche & Anwendungsszenarien

Der Remko Flansch-Anschluss (Artikelnummer 1665145) ist ein spezifisches Zubehörteil, das für die Verwendung mit den Remko Klima-Kaltwasser-Anlagen der Modelle KWK 125-165 ZW vorgesehen ist. Er dient als Schnittstelle für den Luftaustritt dieser Systeme.

Hersteller & Qualität

Dieses Produkt stammt von der Remko GmbH & Co. KG Klima- und Wärmetechnik, einem renommierten deutschen Hersteller mit Sitz in Lage. Remko steht für Qualität und Zuverlässigkeit im Bereich Klima- und Wärmetechnik.

Wichtige Hinweise

WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister / Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!

- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!

- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.

Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008 müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.

Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.

!Haftungsausschluss:
Der Käufer erklärt mit dem Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr.517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt sowie elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

iHinweis:
Der Betreiber einer Kälteanlage mit mehr als 3 kg Kältemittelfüllmenge ist verpflichtet, einmal jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen zu lassen, damit eventueller Kältemittelverlust festgestellt wird.

Noch Fragen? Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne weiter!

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 04621 / 48 54 77 (Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr) oder per E-Mail an info@glo24.de für individuelle Beratung.

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