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Einbau-Regelung RR-15, eingeb. KWK 125-725 - 1665001 von Remko

Produktinformationen "Einbau-Regelung RR-15, eingeb. KWK 125-725 - 1665001 von Remko"

Remko Einbau-Regelung RR-15 – Präzise Steuerung für Kaltwasser-Klimasysteme

Optimieren Sie Ihr Raumklima mit der Remko Einbau-Regelung RR-15 – für höchsten Komfort und Effizienz.

Die Remko Einbau-Regelung RR-15 (Artikel-Nr. 1665001) ist die ideale Steuerungskomponente für Remko Kaltwasser-Klimasysteme der Baureihen KWK 125 bis 725. Sie ermöglicht die präzise Einstellung der Betriebsart und die komfortable Auswahl aus drei Ventilator-Stufen, um Ihr Raumklima optimal an Ihre Bedürfnisse anzupassen und somit maximalen Komfort und Energieeffizienz zu gewährleisten.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Optimale Klimaanpassung: Stellen Sie die Betriebsart präzise ein, um das Raumklima perfekt auf Ihre Anforderungen abzustimmen.
  • Flexible Luftzirkulation: Wählen Sie aus drei Ventilator-Stufen für individuelle Luftströmung und Geräuschpegel.
  • Erhöhter Komfort: Genießen Sie ein konstant angenehmes Raumklima dank intuitiver und einfacher Bedienung.
  • Effiziente Systemsteuerung: Speziell für Remko Kaltwasser-Klimasysteme der Baureihen KWK 125-725 entwickelt, sichert sie eine reibungslose Integration und optimale Leistung.

Einstellung der Betriebsart

Diese Funktion ermöglicht die Auswahl verschiedener Betriebsmodi Ihres Kaltwasser-Klimasystems.

So können Sie Ihr System optimal an die aktuellen Wetterbedingungen oder Ihre persönlichen Präferenzen anpassen und somit Energie sparen und den Komfort maximieren.

Wahl zwischen 3 Ventilator-Stufen

Die Regelung bietet die Möglichkeit, die Geschwindigkeit des Ventilators in drei verschiedenen Stufen einzustellen.

Dies erlaubt eine flexible Anpassung der Luftzirkulation und Geräuschentwicklung, von einem leisen Betrieb für ungestörte Momente bis hin zu schneller Kühlung oder Heizung bei Bedarf.

Technische Spezifikationen

ParameterWertBesonderheit
Gewicht0,662 kg
AbmessungMaßHinweis
Höhe120 mm
Breite340 mm
Tiefe240 mm

Einsatzbereiche & Anwendungsszenarien

Die Remko Einbau-Regelung RR-15 ist primär für den Einsatz in Remko Kaltwasser-Klimasystemen der Baureihen KWK 125-725 entwickelt worden.

Sie ist eine unverzichtbare Zubehörkomponente zur Steuerung dieser Systeme und sorgt für eine effiziente und komfortable Klimaregelung in verschiedenen Anwendungsumgebungen, die eine präzise Temperaturführung erfordern.

Hersteller & Qualität

Die Remko Einbau-Regelung RR-15 stammt von REMKO GmbH & Co. KG, einem renommierten deutschen Hersteller für Klima- und Wärmetechnik. REMKO steht für hochwertige Produkte und zuverlässige Systemlösungen, die Langlebigkeit und Funktionalität gewährleisten.

Entscheiden Sie sich jetzt für präzise Klimasteuerung und maximalen Komfort! Optimieren Sie die Effizienz Ihres Remko Kaltwasser-Klimasystems mit der RR-15 Einbau-Regelung. Für Fragen und individuelle Beratung steht Ihnen unser Expertenteam gerne zur Verfügung.

Wichtige Hinweise & Rechtliche Informationen

WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister / Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!

Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden! Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetreiber erhalten.

Bitte beachten: Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008 müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.

Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen! Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.

Bei den Produktbildern handelt es sich ggf. um BEISPIELBILDER! Bitte vergleichen Sie immer anhand der Artikelnummern.

Informationen zu Ökodesign-Richtlinie & saisonaler Effizienz

Die Ökodesign-Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz. Es wurden die 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz festgelegt, die unter anderem eine Senkung des Primärenergieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes um 20 Prozent bis 2020 anstreben. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Richtlinie.

Zur realistischeren Erfassung des Leistungsverhaltens unter realen Bedingungen wurde das Messverfahren für Effizienzwerte geändert. Statt nominaler Effizienz (EER und COP) bei Volllast, berücksichtigen die saisonalen Effizienzwerte (SEER und SCOP) Temperaturen der Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten sowie Stand-by-Zeiten. Ein höherer Wert steht dabei für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung: "Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

Hinweis: Der Betreiber einer Kälteanlage mit mehr als 3 kg Kältemittelfüllmenge ist verpflichtet, einmal jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen zu lassen, damit eventueller Kältemittelverlust festgestellt wird.

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