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Frostschutzthermostat FS - 385305 von Remko

Produktinformationen "Frostschutzthermostat FS - 385305 von Remko"

Remko Frostschutzthermostat FS 385305 - Schützt Ihre Anlage zuverlässig

Sichere Anlagenfunktion auch bei Kälte mit dem Remko Frostschutzthermostat FS 385305.

Der Remko Frostschutzthermostat FS 385305 (Artikelnummer 385305) ist ein wichtiges Zubehörteil, das speziell für den Einsatz mit Remko Stationären Warmlufterzeugern und dem Zubehör PWW 6000 konzipiert ist. Er dient dazu, Ihre Heizungs- oder Klimaanlage vor Frostschäden zu schützen und somit einen zuverlässigen Betrieb auch bei niedrigen Temperaturen zu gewährleisten.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Zuverlässiger Frostschutz: Bewahrt Ihre wertvolle Anlage vor teuren Schäden durch Frost.
  • Sicherheit bei niedrigen Temperaturen: Gewährleistet die Funktionsfähigkeit Ihrer Heizungs- oder Klimasysteme auch in kalten Umgebungen.
  • Optimale Ergänzung: Speziell als Zubehör für Remko Stationäre Warmlufterzeuger und PWW 6000 konzipiert.

Schutzfunktion gegen Frost

Der Frostschutzthermostat überwacht die Temperatur Ihrer Anlage und schaltet bei Bedarf ein Heizsystem ein oder löst eine Warnung aus, um ein Einfrieren wichtiger Komponenten zu verhindern.

Dies stellt sicher, dass Ihre Anlage auch unter kritischen Temperaturbedingungen betriebsbereit bleibt und Sie vor Ausfällen und Reparaturkosten geschützt sind.

Technische Spezifikationen

ParameterWertDetails
Artikelnummer385305
EAN4026415499310
WEEE NummerDE 34763940
Menge1 Stk

Abmessungen & Gewicht (Verpackung/Versand)

AbmessungMaß
Länge120 mm
Breite190 mm
Höhe190 mm
Gewicht0,726 kg

Einsatzbereiche & Anwendungsszenarien

Ideal als wichtiges Sicherheitszubehör für Remko Stationäre Warmlufterzeuger.

Speziell konzipiert zur Ergänzung des Zubehörs PWW 6000 PWW, kpl.

Unverzichtbar zum Schutz der Anlage in Umgebungen mit Risiko für Frosttemperaturen.

Hersteller & Qualität

Der Frostschutzthermostat FS 385305 stammt von der REMKO GmbH & Co. KG Klima- und Wärmetechnik, einem renommierten Hersteller von Klima- und Wärmetechnikprodukten mit Sitz in Lage, Deutschland.

WARNUNG: Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden sind die Montage, Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von autorisierten Fachkräften (Heizungsfachbetrieb / Vertragsinstallationsunternehmen / Schornsteinmeister/ Elektrofachbetrieb) vorzunehmen!

- Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluß (400V) dürfen nur durch jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!

- Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertigen Geräten" sind von einem Fachbetrieb zu Installieren. Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen vor der Erstinstallation eine Zustimmung vom Netzbetrieber erhalten.

Bitte beachten!
Nach der Klimaschutzverordnung 303/2008 müssen Split-Klimaanlagen von einem zertifizierten Fachbetrieb montiert bzw. in Betrieb genommen werden.

Bei offenen Fragen rund um Kompatibilität und Zulassung kontaktieren Sie bitte unser Fachberater Team: Kontaktformular

Bei der Planung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Kessel, Pelletöfen etc.) sind im Vorfeld Absprachen mit dem bzw. Genehmigungen durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlich.

Bitte beachten Sie: Die Installation von Gasgeräten darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen!
Bitte beachten Sie, dass sie durch den Kauf bestätigen, dass Sie die "VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006" beachten und nur ein entsprechend zertifiziertes Unternehmen die Installation vornehmen darf.


WICHTIGER HINWEIS BEIM KAUF EINES WASSERFÜHRENDEN KAMINOFENS:

Der Wasserführende Kaminofen erfüllt die Anforderungen der BIMSCH Stufe 2 nach DIN 13229/13240 für Einzelraumfeuerstätten, nicht für Feuerungsanlagen.

Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister entscheidet, ob der Ofen oder der Einsatz als Einzelraumfeuerstätte zugelassen wird. Dies ist abhängig von der Bauart, der Leistung des Geräts und dem Baujahr bzw. dem Sanierungsjahr der Liegenschaft. Besonders wichtig ist auch die Aufstellraumgröße.

Leider gibt es deutschlandweit unterschiedliche Ansichten seitens der Schornsteinfeger, was die Auslegung der BIMSCHV betrifft. Aus diesem Grund bitten wir Sie, VOR Ihrem Kauf das Gespräch mit Ihrem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister zu suchen und alle offenen Fragen zu klären. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall klären, bis zu welcher Leistung der Kaminofen in Ihrem Objekt NICHT messpflichtig ist.

Kamineinsätze und/oder Kaminofen, die lt. Typenschild die aktuelle BIMSCHV erfüllen bzw. welche alle Randbedingungen erfüllen, werden zu ca. 90 % von den Schornsteinfegern genehmigt. Denn wenn Ihr Schornsteinfeger Ihren Kaminofen als Feuerungsanlage einordnet, wird er wiederkehrende Messungen vornehmen wollen. Da dies allerdings bedeutet, dass die Feuerungsanlage vor Ort deutlich sauberer gemessen werden muss als dies ein Prüfinstitut unter Laborbedingungen tut, ist es tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass Ihr Schornsteinfeger die von ihm erwartenden Werte tatsächlich misst.

*** Bei den Produktbildern handelt es sich ggf. um BEISPIELBILDER! Bitte vergleichen Sie immer anhand der Artikelnummern. Im Zweifel rufen Sie uns bitte an: 04621 48 54 77 oder schicken Sie uns eine E-Mail an: info@glo24.de. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, den richtigen Artikel auszuwählen! ***

Die Ökodesign-Richtlinie (ErPD)

Klimaschutzziele

Die Ökodesign Richtlinie (Energy-related-Products-Directive) stellt hohe Anforderungen an Produkte mit Energierelevanz: Bis zum Jahr 2020 sind in der EU die sogenannten 20-20-20-Ziele zur Anhebung der Energieeffizienz geplant. Dabei soll der Verbrauch von Energie von natürlichen, unverarbeiteten Energieträgern wie Öl, Erdgas und Kohle (Primärenergie) um 20 Prozent gesenkt werden. Obendrein ist eine Verringerung des CO2-Austoßes um 20 Prozent und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent angestrebt. Die EU hat für die Umsetzung dieser Ziele die Ökodesign-Richtlinie [2009/125/EG] herausgegeben. Die Richtlinie definiert die Anforderungen an die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte. Seit 2013 fallen sämtliche Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen unter einer Leistung von 12 kW in den Geltungsbereich dieser Ökodesign-Richtlinie.

Saisonale Effizienz

Zusätzlich zur Ökodesign-Richtlinie, die Mindestanforderungen an das Umweltverhalten von Geräten systematisch anhebt, wurde auch das Messverfahren für die Effizienzwerte selbst geändert: Beim bisherigen Test der nominalen Effizienz (EER und COP), wurde das Leistungsverhalten bei einer einzigen, fest vorgegebenen Außentemperatur unter Volllast getestet. Diese Testverfahren gibt jedoch keine zuverlässige Aussage über die Realbedingungen und den täglichen Betrieb. Um das Leistungsverhalten unter realen Bedingungen realistischer zu erfassen, wurden die Temperaturen der jeweiligen Kühl- und Heizsaison, Teil- und Volllastzeiten, sowie Stand By-Zeiten ohne Betrieb berücksichtigt. Durch eine verschiedene Gewichtung der Messpunkte wird der Teillastbetrieb für reale Bedingungen und über die gesamte Saison errechnet. Die Bezeichnung der Effizienzwerte wurde um ein "S" für "saisonal" (SEER und SCOP) erweitert. Dabei steht ein höherer Wert für mehr Effizienz!

Nach dem Gesetz gilt laut der EU Verordnung:

"Die Inbetriebnahme von Split-Klimageräten darf laut EU-Verordnung 517/2014 nur von zertifizierten Fachbetrieben vorgenommen werden!" Der Käufer erklärt mit Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr. 517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt und elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

!Haftungsausschluss:
Der Käufer erklärt mit dem Kauf, dass er das erworbene Klimagerät ausschließlich von einem entsprechenden zertifizierten Betrieb nach Artikel 10 der EU-Verordnung Nr.517/2014 installieren und in Betrieb nehmen lässt sowie elektronische Installationen nur durch eine Elektrofachkraft - eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können - durchführen lässt.

iHinweis:
Der Betreiber einer Kälteanlage mit mehr als 3 kg Kältemittelfüllmenge ist verpflichtet, einmal jährlich eine Dichtheitskontrolle durchführen zu lassen, damit eventueller Kältemittelverlust festgestellt wird.

Hersteller & Qualität

REMKO GmbH & Co. KG Klima- und Wärmetechnik
Im Seelenkamp 12
32791 Lage
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
https://www.remko.de/

Schützen Sie Ihre Heizungs- oder Klimaanlage effektiv vor Frostschäden. Bestellen Sie den Remko Frostschutzthermostat FS 385305 jetzt!

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Fachberater gerne zur Verfügung.

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